Testament und Erbvertrag

Ein Testament ist das richtige Instrument, um die gesetzliche Erbfolge abzuändern.
Ein Testament können Sie allein oder zusammen mit Ihrem Ehepartner erstellen.

Einzel- und Ehegatten-Testamente

Mit einem Testament nehmen Sie die Verantwortung wahr, die Sie – auch über Ihren Tod hinaus – für den Ehepartner, die Kinder, aber auch für die Eltern oder für sonstige Anverwandte haben.

Aber Vorsicht:
Viele Testamente sind juristisch nicht einwandfrei, auch weil Fachbegriffe wie etwa Vorerbe, Nacherbe, Schlußerbe und Vollerbe verwechselt, Pflichtteilsansprüche übersehen oder formale Fehler gemacht werden. Solche „Letztwilligen Verfügungen“ bilden später oft die Grundlage für jahrelangen, kostspieligen Streit.

Erb- und Pflichtteilsverträge

Um Streit bei einer späteren Erbauseinandersetzung zu vermeiden, bietet es sich im Einzelfall an, schon zu Lebzeiten mit den Kindern, den anderen Familienmitgliedern oder auch mit Dritten Verträge abzuschließen, die eine Verteilung des Erbes, aber auch Rechte und Pflichten für die Zeit nach dem Erbfall regeln.

Der Unternehmer sollte bereits zu Lebzeiten bemüht sein, „ein bestelltes Feld zu hinterlassen“. Dies schützt vor dem Auseinanderbrechen der Familie nach dem Erbfall. Der Abschluss dieser Verträge erfordert intensive Gespräche mit den nächsten Angehörigen und eine umfangreiche, zukunftsorientierte Beratung, um die erwünschte Sicherheit zu erlangen.