Pflichtteilsanspruch

Soweit enge Familienangehörige durch eine letztwillige Verfügung enterbt oder nicht ausreichend bedacht wurden, stehen diesen Personen Ansprüche gegen den Nachlass zu.

Anspruchsberechtigt sind der Ehepartner und die leiblichen Abkömmlinge. Soweit keine Kinder (oder Enkel) vorhanden sind, haben auch die eigenen Eltern Ansprüche.

 

Die Höhe des Anspruchs besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld zu erfüllen.

 

Gehen Sie in diesem Fall auf „Nummer sicher“ und lassen sich kompetent beraten, wie Sie Streit innerhalb der engsten Familie vermeiden können und welche Möglichkeiten es gibt, den Pflichtteil zu reduzieren.