Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker ist der Treuhänder des Nachlasses. Er garantiert, dass der Wille des Verstorbenen exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird. Jede natürliche oder juristische Person kann in einer letztwilligen Verfügung zum Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Die Testamentsvollstreckung gibt die Sicherheit, dass der letzte Wille wortgetreu erfüllt wird. Eine Testaments- bzw. Dauertestamentsvollstreckung deckt folgende Leistungen ab:

 

  • Nachlassabwicklung im In- und Ausland

 

  • Ermittlung von Erben

 

  • Inventarisierung von Nachlässen

 

  • Korrespondenz mit Behörden, Banken und Versicherungen

 

  • Verkauf von Immobilien, Sammlungen und Kunstgegenständen

 

  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  • Verwaltung von Vermögenswerten, die an Minderjährige oder wirtschaftlich unerfahrene Personen fallen

 

  • Überwachung von Vorerben oder Vorausvermächtnisnehmern

 

  • Überwachung von Auflagen